Rechtsprechung
BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2; WEG § 14 Nr. 1
Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines Beteiligten nach der mündlichen Verhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DWE 1995, 28
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht …
Auszug aus BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94
Nach diesen Grundsätzen kann im Einzelfall die gärtnerische Gestaltung durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten Beschränkungen unterworfen sein (BayObLG NJW-RR 1987, 846; WUM 1992, 206 f.; KG NJW-RR 1987, 1360). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88
Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung
Auszug aus BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94
Ist ein Beteiligter eines Wohnungseigentumsverfahrens nach der mündlichen Verhandlung längere Zeit ortsabwesend, so hat er sicherzustellen, daß im Fall der Zustellung einer Entscheidung seine Verfahrensbevollmächtigten mit ihm Verbindung aufnehmen können oder notfalls zur Fristwahrung Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1988, 2672 ; VersR 1989, 104 ; BayObLG WUM 1994, 167 f. m.w.Nachw.). - BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten; …
Auszug aus BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94
Nach diesen Grundsätzen kann im Einzelfall die gärtnerische Gestaltung durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten Beschränkungen unterworfen sein (BayObLG NJW-RR 1987, 846; WUM 1992, 206 f.; KG NJW-RR 1987, 1360).
- OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
Schranken eines Sondernutzungsrechts
2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464). - OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche
Angenommen worden ist dies, soweit ersichtlich, nur bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zustand (BayObLG DWE 1995, 28; WE 1988, 23; Bay-ObLGZ 1982, 69, 76; KG NJW-RR 1996, 464 f.; a.A. KG WE 1987, 197).Danach sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen (BayObLG WE 1988, 23) und Sträuchern nebst deren Rückschnitt (Bay-ObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464 f.) entsprechend anzuwenden, auch die nachbarrechtlichen Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen sollen insoweit herangezogen werden können (BayObLGZ 1982, 77).
- KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95
Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von …
Die Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche kann nicht verlangt werden, wenn durch dessen Rückschnitt auf ein gemeinverträgliches Maß die Beeinträchtigung entfällt (wie BayObLG, DWE 1995, 28 = WE 1995, 345).Für Sträucher ist auch deshalb Großzügigkeit geboten, weil hier ein Rückschnitt regelmäßig die jeweils gebotene Rücksichtnahme ermöglicht (vgl. BayObLG, DWE 1995, 28).
Handelt es sich hingegen - wie die Ag. in zweiter Instanz zuletzt behauptet haben - um einen Zierstrauch auf ihrer Sondernutzungsfläche, scheidet eine Beseitigungspflicht aus, wenn die unzumutbare Beeinträchtigung durch Rückschnitt des Gehölzes beseitigt werden kann (vgl. BayObLG, DWE 1995, 28).
- OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
Die Frage, ob ein Rückschnitt der Magnolie möglich ist, kann dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein: Im Verhältnis von Wohnungseigentümern ist die Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegenüber Beeinträchtigungen, die von einem durch den Sondernutzungsberechtigten gepflanzten Strauch ausgehen, regelmäßig auf einen Rückschnitt beschränkt, wenn auf diese Weise dem Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden kann (BayObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464, 465). - OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 20 W 432/03
Wohnungseigentumsrecht: Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an in …
Die für jedes Eigentum geltenden, letztlich auf der Sozialbindung nach Art. 14 Abs. 2 GG beruhenden Schranken gelten innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (OLG Stuttgart WuM 2001/293; BayObLG DWE 1995, 28; KG ZMR 1990, 151; Senat Beschl. v. 02.07.2003 -20 W 154/2003;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 17;… Müller: Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdnr. 80, 81;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 15, Rdnr. 8;… Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 77). - LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
Sondernutzungsrecht darf nicht alle Zugänge zu fremder Eigentumswohnung erfassen!
Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28;… OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16). - OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 111/04
Wohnungseigentum: Zugangsrecht zu einem Tankraum durch Sondereigentum eines …
Die für jedes Eigentum geltenden, letztlich auf der Sozialbindung nach Art. 14 Abs. 2 GG beruhenden Schranken gelten innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (OLG Stuttgart WuM 2001/293; BayObLG DWE 1995, 28; KG ZMR 1990, 151;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 13 Rdnr. 4;… Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 77 - jeweils für Sondernutzungsrechte-). - OLG Frankfurt, 02.07.2003 - 20 W 154/03
Wohnungseigentümergemeinschaft: Mitbenutzung der Sondernutzungsfläche eines …
Die für jedes Eigentum geltenden, letztlich auf der Sozialbindung nach Art. 14 Abs. 2GG beruhenden Schranken gelten innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (OLG Stuttgart WuM 2001/293; BayObLG DWE 1995, 28; KG ZMR 1990, 151;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Auf., § 15 Rdnr. 17;… Müller: Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdnr. 80, 81;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 15 Rdnr. 8;… Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 77). - LG München I, 27.04.2015 - 1 S 13261/14
Vereinbarung über die Neuordnung von Sondereigentumsanteilen
Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28;… OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16). - BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 104/96
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Wohnung; Eigentümerbeschluß; …
Nach diesen Grundsätzen kann im Einzelfall die gärtnerische Gestaltung durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten Beschränkungen unterworfen sein (vgl. BayObLG DWE 1995, 28 m.w.N.).